Teilnahmebedingungen
Um den Lilienthal-Designpreis 2015 können sich Unternehmen, Designer, Behörden oder Kommunen mit am Markt eingeführten, oder kurz vor der Markteinführung befindlichen Produkten, Objekten, Dienst- und Kommunikationsleistungen bewerben. Die Markteinführung bzw. Inbetriebnahme sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Es können Bewerbungen eingereicht werden für die Kategorien:
- Produkt Design (Industrie Design, Mode- und Schmuck Design, Verpackungs Design, Innovationen in Material und Herstellung)
- Kommunikations- und Multimediadesign (Corporate Design, Branding Design, Film- und Game Design, Service Design)
- Architektur und Interiordesign (Gesamtgestaltung von Bauwerken und Plätzen, Gestaltung von öffentlichen/privaten Bauwerken und Räumen, eco-Design/Nachhaltigkeit, temporäre Architektur
Zugelassen werden Bewerbungen:
- die von einem Designer/Produktentwickler aus Mecklenburg-Vorpommern für ein Unternehmen in oder außerhalb dieses Bundeslandes vertraglich gestaltet/entwickelt wurde
- oder die von einem außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns ansässigen Designer/Produktentwickler im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern gestaltet/entwickelt wurden.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist gebührenfrei.
Jury
Vom Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus werden in die Jury für den Lilienthal-Designförderpreis 2015 wie folgt berufen: Vertreter der Hoch- und Fachschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem DesignZentrum M-V e.V., der Industrie- und Handelskammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aus der Wirtschaft sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Den Juryvorsitz übernimmt Prof. Axel Müller-Schöll, Altrektor der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle/Saale.
Bewertungskriterien
Bei der Bewertung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt: Originalität/Innovation, Gestaltungsqualität (Gesamtkonzept), Gebrauchsmerkmale, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, Präsentation
Entscheidung, Nominierung, Preisvergabe
Der Jury werden alle ordnungsgemäß eingegangenen Bewerbungen vorgelegt. Die Jury entscheidet über die Vergabe und Aufteilung der Preise. Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Jury kann zur Klärung von Sachverhalten unabhängige Sachverständige einbeziehen. Die Sachverständigen besitzen beratende Funktion und kein Stimmrecht. Die Entscheidungen der Jury sind Grundlage für die öffentliche Nominierung der Kandidaten in den Kategorien. Die Beratungen sind nicht öffentlich. Die Entscheidung wird im Rahmen der Preisverleihung veröffentlicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Lilienthal-Designpreis 2015 und der Lilienthal-Designförderpreis 2015 werden am 10. Dezember 2015 durch den Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern während eines Festaktes im phanTECHNIKUM Wismar/Technisches Landesmuseum M-V im Anschluss an das 4. Designsymposium verliehen.
Auszeichnung und Präsentation
Der Designpreis und der Designförderpreis bestehen aus einer Trophäe, einer Urkunde und einem Preisgeld. Die Preise können auf Empfehlung der Jury auch geteilt oder in Stufen vergeben werden. Für die Anerkennungen werden Urkunden überreicht. Wird einem eingereichten Objekt eine Designauszeichnung zugesprochen, ist sowohl das Unternehmen als auch der Designer berechtigt, diese Auszeichnung in Zusammenhang mit dem Objekt zu verwenden. Die Auszeichnung verliert ihre Gültigkeit, wenn das Objekt im Rahmen der Produktpflege und -entwicklung verändert wird.
Wettbewerbsverfahren
Das Verfahren umfasst: die Veröffentlichung der Ausschreibung in Mecklenburg-Vorpommern, Einreichung der Anmeldung und Bereitstellung des Exponates für die Jurytagung, Jurytagung, Öffentliche Nominierung, Bekanntgabe und Preisverleihung, Präsentation der Preisträger Wettbewerbsunterlagen.
Folgendes müssen die Bewerbungen umfassen
den vollständig ausgefüllten digitalen Bewerbungsantrag unterschrieben per E-m@il und per Post, Erläuterung des Exponates und seiner Design- und Produktqualität in Form DIN A4 mit Beschreibung auf maximal einer DIN A4 Seite in digitaler Form, mindestens zwei reproduktionsfähige Abbildungen des Erzeugnisses, die zur Veröffentlichung im Katalog und zur Erstellung von Ausstellungstafeln geeignet sind (mindestens 180 x 240 mm, hochauflösende Datei, Tiff, 300 dpi), zusätzlich sind Präsentationen im Format einer CD-ROM zugelassen
Die Wettbewerbsunterlagen sind formgerecht bis zum 31. August 2015 einzureichen
- E-Mail:info@dzmv.de
- Post: DesignZentrum M_V e.V.
c./o. Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern
Zum Festplatz 8
23966 Wismar
Exponatübergabe
Die Wettbewerbsexponate und Präsentationscharts im Format DIN A2 auf 2 mm strakem Karton, maximal vier Charts pro Einreichung, sind am 01. oder 02. September 2015 von 9:00-16:00 Uhr beim phanTECHNIKUM, Technischen Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern, Zum Festplatz 8, Eingang Bürgerplatz 23966 Wismar einzureichen.
Jurysitzung
8. September 2015 (37. KW)
Öffentliche Nominierung der Arbeiten
22. September 2015 (39. KW)
Veröffentlichung und Ausstellung
Die Wettbewerbsteilnehmer sind mit einer öffentlichen Berichterstattung über die ausgezeichneten Exponate, einschließlich der Veröffentlichung von Abbildungen durch den Veranstalter einverstanden. Die Wettbewerbsteilnehmer erklären sich bereit, die Exponate und dazugehörigen Abbildungen und Unterlagen für alle mit dem Wettbewerb im Zusammenhang stehenden Publikationen und Präsentationen zur Verfügung zu stellen. Die ausgewählten Arbeiten müssen während der gesamten Ausstellungsdauer, bis zu einem Jahr, zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf Veröffentlichung besteht nicht.
Transport und Versicherung
Die Kosten für den An- und Rücktransport sowie für die Versicherung der Exponate trägt der Bewerber. Der Einreicher sorgt für eine angemessene Verpackung, die gleichzeitig für den Rücktransport geeignet ist. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die eingereichten Exponate. Nach der Jurytagung werden die Arbeiten, die nicht für die Ausstellung vorgesehen sind, an den Einreicher zurück gegeben. Die Teilnehmer werden benachrichtigt und um Abholung gebeten. Die Exponate der Präsentation werden nach der Beendigung der Ausstellung 2015/2016 an die Einreicher zurück gegeben. Die Teilnehmer werden ebenfalls benachrichtigt und um Abholung gebeten